Terms and conditions

der PI Berlin AG

I. Geltung der AGB
1) Die AGB der PI Berlin AG gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2) Alle Leistungen und Lieferungen der PI Berlin AG erfolgen ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Vertrages in Verbindung mit den nachfolgenden AGB´s. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausgeführt wurden.

3) Mit der Annahme der Leistung von PI Berlin AG gelten diese Bedingungen ausdrücklich als vom Vertragspartner anerkannt.

II. Unterlagen / Dokumentationen
Für alle an die PI Berlin AG vom Vertragspartner übermittelten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Informationen sowie sonstigen Unterlagen, sichert der Vertragspartner zu, dass sie frei von Rechten Dritter (insbesondere frei von Urheber-, Patent-, Marken- und Geschmacksmusterrechten) sind. Für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte, stellt der Vertragspartner die PI Berlin AG von der Haftung gegenüber Dritten frei und trägt jegliche hieraus entstehende Schäden.

III. Angebote, Leistungsumfang
1)
Die Vertragsangebote sind freibleibend.

2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der PI Berlin AG oder die Vertragsurkunde maßgebend.

IV) Vertragserfüllung und Verzug
1)
Termine zur Vertragserfüllung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt worden sind. 2) Soweit die Einhaltung der Vertragserfüllung von Verpflichtungen des Vertragspartners abhängig ist, setzt diese die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.

V) Höhere Gewalt
Ist die PI Berlin AG an der rechtzeitigen Durchführung ihrer Lieferungen und Leistungen durch höhere Gewalt gehindert, so entfällt für die Dauer der Behinderung oder Verzögerung eine Haftung für den aus dem Verzug entstandenen Schaden.

VI) Preise und Zahlungsbedingungen
1) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gilt der vereinbarte Preis zuzüglich der jeweils am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und ist netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

2) Informationen über die Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners (zum Beispiel:
Nichtzahlung von fälligen und angemahnten Forderungen, Anmeldung der Insolvenz) berechtigen die PI Berlin AG zu einem Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf weitere Leistungen gegenüber dem Vertragspartner.

3) Der Vertragspartner kann nur mit seitens der PI Berlin AG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur berechtigt, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VII) Eigentumsvorbehalt
Die PI Berlin AG behält sich das Eigentum an allen vertraglichen Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die PI Berlin AG – nach erfolglosem Ablauf einer dem Vertragspartner gesetzten angemessenen Frist zur Leistung – zum Rücktritt vom Vertrag und zur Herausgabe überlassender Dokumentationen berechtigt.

VIII) Sachmängelhaftung
1) Die PI Berlin AG haftet für besondere Eigenschaften der vertraglich vereinbarten Leistung nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung.

2) Die PI Berlin AG leistet für Mängel der Leistung nach eigener Wahl und eigenem Ermessen Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.

3) Die Mängelansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Übergabe der Vertragsleistung. Dies gilt nicht soweit Mängel arglistig verschwiegen wurden sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4) Der Vertragspartner muss die Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Mängel prüfen und innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Leistung schriftlich anzeigen. Soweit keine fristgerechte Rüge erfolgt, ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Handelt es sich um einen „versteckten“ Mangel, hat der Vertragspartner diesen Mangel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung des Mangels schriftlich bei der PI Berlin AG anzuzeigen.

IX) Gewerbliche Schutzrechte
Die PI Berlin AG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anwendung der Vertragsleistung nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

X) Haftungsbeschränkung
1)
Die Haftung für Pflichtverletzungen der PI Berlin AG einschließlich ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße, es sei denn, es wurde ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen.

2) Grundsätzlich beschränkt sich auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Weitergehende oder anderweitige Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere wegen Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden auf 500.000,- € je Versicherungsfall und –jahr beschränkt. Sofern der Vertragspartner eine höhere Haftung wünscht, muss er dies schriftlich der PI Berlin AG mitteilen, damit die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden kann.

4) Soweit Vertragsgegenstand die Erbringung von Leistungen in Bezug auf kristalline Solarmodule (c-Si) ist, beträgt die Haftungsobergrenze 2,50 €/Wp und soweit sie sonstige insbesondere Dünnschichtsolarmodule betrifft beträgt die Haftungsobergrenze 1,50 €/Wp.

5) Soweit der Vertragspartner der PI Berlin AG Prüfgegenstände (z.B. Module) überlässt ist PI Berlin AG zur Rückgabe verpflichtet. Die PI Berlin AG ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, soweit Module ohne oder lediglich durch leicht fahrlässige Fremdeinwirkung beschädigt oder zerstört werden. Soweit 90% der Module zurückgegeben werden, gilt die Rückgabeverpflichtung als erfüllt.

6) Die PI Berlin AG ist zum Schadensersatz nur bei Nachweis der geltend gemachten Schadenshöhe verpflichtet. Die PI Berlin AG widerspricht hiermit vorsorglich jeglichen pauschalisierten Schadensersatzregelungen gleich aus welchem Rechtsgrund durch den Vertragspartner.

XI) Rücknahme
1) Der Vertragspartner ist zur Rücknahme von Testmodulen und sonstigen überlassenden Gegenständen verpflichtet.

2) Sofern der Vertragspartner trotz Aufforderung unter Fristsetzung und Hinweis auf nachstehende Regelung seiner Rücknahmepflicht nicht nachkommt, steht es der PI Berlin AG frei, die Module/Gegenstände zu veräußern oder auf Kosten des Vertragspartners einzulagern oder zu vernichten.

XII) Schlussbestimmungen
1) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Berlin.

2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort Berlin.

4) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen betroffen.

5) Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

6) Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

7) Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei auf das Schriftformerfordernis nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung für den Einzelfall verzichtet werden kann.

PI Berlin AG
Einsteinufer 25 , Berlin, Germany

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The new broshure of PI-Berlin and the new broshure of PI-China.

 
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5. - 7.6.2013 in Chambery France

 
28th EU PVSEC 2013

PI-Berlin at EU PVSEC
30.9 - 3.10. 2013 in Paris France

 
Intersolar Munich 2013

19. - 21.6.2013 in Munich.
Booth: A2 114

 

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